Am 28. Januar 2022 ist in Deutschland die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung in Kraft getreten. Als wichtige Neuerungen nennt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter anderem, dass der Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter eingeschränkt wird, z.B. indem die prophylaktische Anwendung von Antibiotika bei Tiergruppen verboten wird, und die Zulassung und Anwendung von solchen Antibiotika bei Tieren untersagt wird, deren antimikrobielle Wirkstoffe der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen (sog. „Reserveantibiotika“). Kritik kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem agrarpolitischen Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin…