Am 26. April stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für folgenreiche, mittlerweile auch vom Bundesrat gebilligten, Änderungen im Klimaschutzgesetz: Statt den sektorenspezifischen jährlichen Minderungszielen soll jetzt eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung durchgeführt werden. Die bisherige Verpflichtung der zuständigen Ministerien, bei Überschreitung der Sektorenziele ein Sofortprogramm mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, entfällt damit. Die Überprüfung der Gesamtemissionen soll außerdem nicht mehr wie bisher rückwirkend erfolgen, sondern im Rahmen einer Vorausschau. Nur wenn absehbar ist, dass innerhalb…