Ein von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vorgelegter Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht auch die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen vor, wobei kleine Schlachteinrichtungen, die jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten, von der Verpflichtung zur Videoüberwachung ausgenommen sind. Anlässlich einer auf einen Antrag der Linken „Eine Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“, in dem „eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ohne Ausnahme für Kaltblüter oder kleine Schlachtbetriebe“ gefordert wird, zurückzuführenden…